Bekanntmachung Straßenreinigungspflicht

In letzter Zeit ist festgestellt worden, dass einige Grundstücksanlieger in der Ortsgemeinde Lünebach ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung gemäß den Bestimmungen der gemeindlichen Satzung nicht nachkommen. Nach dieser Satzung obliegt die Straßenreinigungspflicht für alle innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegenen Straßen den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch sie erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Sie umfasst:

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Jagdpachtverträge zur Einsicht

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lünebach-Strickscheid:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdpachtverträge über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lünebach-Strickscheid, Teilpachtbezirke Ia und Ib. in der Zeit vom 15. Juli 2013 bis 28. Juli 2013 täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich ausliegen.