Die Sponheim-Tombergische Fehde 1375

In den Jahren 1370 und 1371 befand sich Walram von Sponheim-Kreuznach, der Vater des späteren Lehensherren von Lünebach, Graf Simon III. von Sponheim und Vianden, in Fehde mit dem Pfalzgrafen bei Rhein. Phillipp von Bolanden, der pfalzgräfliche Lehensmann auf Burg Altenbamberg (bei Kreuznach), an welcher Graf Walram Anteil hatte, warf diesem vor ihm ohne Fehdeansage Altenbamberg weggenommen und ihn aus der Naumburg (bei Kirn) geworfen zu haben. Philipps Gefolge nahm Graf Walram fest und kerkerte ihn in der Kropsburg ein. Um seine Freiheit zurück zu erlangen stellte Walram Geiseln. Unter der Bedingung, dass er sich mit Philipp von Bolanden versöhne wurde er wieder auf freien Fuss gesetzt. Dieses muss Walram missverstanden haben, denn er stellt sich Phillip nicht, da er der Meinung ist Philipp habe ihn und die Geiseln von allem losgesprochen. Sogar die Geiseln widersprachen dem und erklärten Walram zu ihrem Feind. In Nürnberg, am Hofe Kaiser Karls IV. sollte die Sache entschieden werden. Zwischenzeitlich nahm allerdings Walram Philipp gefangen, worauf beide Parteien anfingen Soldaten anzuwerben. So gewinnt Walram den Ritter Konrad von Tomberg zum Preis von 1200 Gulden als Gefolgsmann.

Am 28. August 1371 beendete Erzbischof Cuno von Falkensteins Schiedsspruch schliesslich die Fehde.

Am 5. Dezember 1374 aber überfiehl Ritter Konrad von Tomberg die Dörfer Pronsfeld und Lünebach. Als sich Graf Simons (Walrams Sohn) und Konrads Beauftragte am 18. Mai 1375 in Traben an der Mosel vor einem kaiserlichen Notar trafen um den Streit zu verhandeln stellte sich heraus, dass Graf Walram seinerzeit dem Ritter Konrad nicht die volle Summe ausbezahlt hatte. Laut Konrad fehlten noch 800 Gulden an der Summe, die er sich nun von Walrams Sohn holen wollte.

Graf Simon bestritt Konrads Forderungen unter Eid und gab an, dass sein Vater ihm lange vor der Fehde mit Konrad von Tomberg die Dörfer Pronsfeld und Lünebach geschenkt habe. Da er das mit Urkunden belegen konnte und die Schöffen und Lehensleute beider Dörfer seine Angaben bestätigten wurde Konrad dazu verurteilt den angerichteten Schaden zu ersetzen.

Am 2. Juni 1375 traf sich Graf Simon mit seinem Gefolge unter der Gerichtslinde in Pronsfeld, wo jeder seinen Schaden “eher zu hoch als zu niedrig” beziffern sollte. Darüber wurde eine Urkunde ausgestellt, welche sich im Archiv der Grafen von Sponheim bis heute erhalten hat.

Dies war allerdings nur der erste von zwei Überfällen auf die beiden Dörfer. Kurz nachdem Konrad Lünebach und Pronsfeld plünderte, überfiehl und brandschatzte Gerhard von Blankenheim, Herr der Kasselburg (bei Gerolstein) ebenfalls die beiden Dörfer. Im Anschluss bot er der gemarterten Bevölkerung an sie vor Ritter Konrad und seinen Männern zu schützen – natürlich gegen Bezahlung.

 nach Heinz Schmitt: Pronsfeld und Lünebach in der Sponheim-Tombergischen Fehde im Jahre 1375, erschienen im Heimatkalender 1998 des Landkreises Bitburg Prüm