3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Bornwiese” im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Vor Eintritt in die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wurden bei einigen Personen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO festgestellt:
Die ausgeschlossenen Personen nahmen im Zuhörerraum Platz. Mit fünf anwesenden Ratsmitgliedern und damit einem Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder wurde die verminderte Beschlussfähigkeit gemäß § 39 Absatz 2 GemO festgestellt. Weiterlesen