Am 22. September ist Bundestagswahl! Die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld informiert daher über die Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Aus besonderem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis Freitag, 20. September 2013, 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 23, beantragt werden können.
Die Beantragung kann wie nachstehend erfolgen:
- persönliche Vorsprache
- schriftlich
- elektronisch (briefwahl(ät)vg-arzfeld.de oder per Antrag über www.vg-arzfeld.de)
Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich!
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden den Stimmberechtigten ab dem 16.08.2013 zugestellt. Auf der Rückseite dieser Schreiben ist ein formulierter Antrag eingedruckt, der durch den Antragsteller auszufüllen und persönlich oder aber schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld einzureichen ist.
Beantragung für andere Personen nur mit Vollmacht!
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Diese Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens vorformuliert. Ohne Vollmacht können die Briefwahl-unterlagen den Beauftragten nicht persönlich mitgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg zugestellt. Ein Stimmberechtigter ist bevollmächtigt bis zu vier Briefwahlunterlagen, bei entsprechender Vollmacht, in Empfang zu nehmen.
Eine stimmberechtigte behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Arzfeld vorzunehmen.