Ausbau der Verkehrsanlagen

  • Hohlweg
  • Am Sonnenhang
  • Gehweg entlang der K 119

Erhebung von Ausbaubeiträgen

Gemäß § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der vom Ortsgemeinderat Lünebach gefassten Beschlüsse ein Ausbau der vorbezeichneten Verkehrsanlagen vorgesehen ist. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, für die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der bestehenden Satzung Beiträge zu erheben sind. Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen bilden dabei als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).

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Bekanntmachung Straßenreinigungspflicht

In letzter Zeit ist festgestellt worden, dass einige Grundstücksanlieger in der Ortsgemeinde Lünebach ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung gemäß den Bestimmungen der gemeindlichen Satzung nicht nachkommen. Nach dieser Satzung obliegt die Straßenreinigungspflicht für alle innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegenen Straßen den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke, die durch sie erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Sie umfasst:

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Jagdpachtverträge zur Einsicht

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lünebach-Strickscheid:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdpachtverträge über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lünebach-Strickscheid, Teilpachtbezirke Ia und Ib. in der Zeit vom 15. Juli 2013 bis 28. Juli 2013 täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich ausliegen.