Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach am 23. Juli 2013

Ausbau der gemeindlichen Verkehrsanlagen „Hohlweg” und „Am Sonnenhang”

Sachverhalt und Vorstellung der Straßenbauplanung

Der Ausbau der Gemeindestraßen „Hohlweg'” und „Am Sonnenhang” war bereits Gegenstand der Beratungen im Ortsgemeinderat. In der Ratssitzung am 4. April 2012 wurde dem Ingenieurbüro Scheuch, Prüm, der Planungsauftrag erteilt.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach der vorliegenden Kalkulation auf ca. 134.500,00 €.
Für dieses beitragspflichtige Straßenbauvorhaben, welches als Gemeinschaftsmaßnahme zusammen mit dem Ausbau der K 119 und des neuen Gehweges geplant ist und zur Ausführung kommen soll, sind zur Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils Fördermittel von rund 47.075.00 € aus dem Investitionsstock beantragt worden. Mit Bescheid vom 2. Mai 2013 ist der Ortsgemeinde eine Zuwendung von 30.000,00 € bewilligt worden. Dieser Betrag steht in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit jeweils 15.000,00 € zur Auszahlung bereit. Bei Bewilligung wurden antragsgemäß zuwendungsfähige Gesamtkosten von 134.500 € anerkannt. Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hubert Thomas vom Ingenieurbüro Scheuch aus Prüm. Herr Thomas erläuterte dem Rat und den Zuhörern die Straßenbauplanung und ging ausführlich auf gestellte Fragen ein. Nach Beratung fasste der Rat folgende Beschlüsse:

Beschlußfassung über den Ausbau und die Festlegung des Aushauprogrammes

Der Ortsgemeinderat beschließt den Ausbau der Verkehrsanlagen „Hohlweg” und „Am Sonnenhang” entsprechend der vom Ingenieurbüro Scheuch erstellten Straßenbaupläne. Der Ausbau erfolgt auf der Grundlage dieser Pläne und dem technischen Erläuterungsbericht, in dem der geplante Ausbau und die Ausbauart für beide Straßen ausführlich dargestellt sind. Das Ausbauprogramm wird entsprechend festgelegt. Für die Ausschreibung und Ausführung der Straßenausbaumaßnahme sind diese Unterlagen zu Grunde zu legen. Der Erläuterungsbericht mit Übersichtslageplan ist Bestandteil der Niederschrift.

Sicherstellung der Finanzierung

Die Finanzierung der Ausbaumaßnahme wird durch die Erhebung von Ausbaubeiträgen (WKB) und durch den festgelegten Gemeindeanteil in Höhe von 35 v. H. sichergestellt.
Zur Finanzierung des Eigenanteils der Ortsgemeinde ist eine Zuwendung aus dem I-Stock 2013 von 30.000,00 € bewilligt worden. Der verbleibende Restbetrag wird im Kreditwege finanziert. Die Maßnahme ist im Haushalt entsprechend einzustellen. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge für das Haushaltsjahr 2014 Nach § 9 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Lünebach i. d. F. der Änderungssatzung vom 10. Dezember 2007 können ab Beginn des Erhebungszeitraumes Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben werden. Erhebungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Die Vorausleistungen sind nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das Kalenderjahr zu bemessen, d. h. es ist darauf zu achten, dass nur der im jeweiligen Kalenderjahr voraussichtlich anfallende Teil der Baukosten als Vorausleistung erhoben wird. Laut § 12 der Ausbaubeitragssatzung werden Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zur Zahlung fällig. Es besteht die Möglichkeit, die Zahlung in mehreren Raten zuzulassen. Nach eingehender Beratung wurde folgendes beschlossen:

  • Auf die für das Hauhaushaltsjahr 2014 zu erwartenden wiederkehrenden Ausbaubeiträge werden gemäß § 9 der geltenden Ausbaubeitragssatzung Vorausleistungen erhoben.
  • Die Vorausleistungen sind in 4 Raten im Abstand von jeweils 3 Monaten zur Zahlung fällig.
  • Die genauen Zahlungstermine werden von der Verwaltung festgelegt.

Zustimmung zum Solidarpakt „Windenergie” in der Verbandsgemeinde Arzfeld

Die dem Rat mit der Einladung zugestellte Beschlussvorlage war Gegenstand eingehender Beratungen. Hierzu aus der Mitte des Rates gestellte Fragen wurden beantwortet.
Nachfolgende Beschlussempfehlung wurde sodann zur Abstimmung gestellt:

Bei der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie soll es zu einem fairen und gerechtet Interessenausgleich kommen.
Wegen der hohen Raumbedeutung von möglichen neuen Windkraftanlagen, dem Eingriff in das Landschaftsbild, der über die eigene Gemarkungsgrenze hinauswirkt, erklärt sich die Ortsgemeinde bereit von dem gemeindlichen Anteil des Nutzungsentgeltes neuer Windkraftanlagen ein Drittel an einen Solidarfond auf Ebene der Verbandsgemeinde Arzfeld abzugeben. Der Solidarfond soll auf die übrigen Ortsgemeinden ohne neue Windkraftvorrangflächen aufgeteilt werden, um so einen Ausgleich zu schaffen.

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2012 ggfls. mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO Entlastungserteilung

Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt.

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012.

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