LTE Ausbau im Grenzgebiet

In einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm zum Thema Optimierung der Breitband-Infrastruktur im Eifelkreis informiert die KV über den geplanten LTE-Ausbau entlang der Grenze zu Luxemburg und Belgien:

“Die Kreisverwaltung plant zudem, im Westen des Kreises entlang der Grenze zu Luxemburg und Belgien eine Versorgung mit der neuen leistungsfähigen LTE Technik sicherzustellen. Derzeit ist ein entsprechender Förderantrag in Vorbereitung, da mit dieser Technik je Standort gleich mehrere Kommunen angebunden werden könnten.”

Geplant wird ein ca. 10km breiter Korridor entlang der Grenzlinien, in dessen Streugebiet Lünebach noch liegen könnte (kürzeste Distanz zur Grenze sind gut 12km). Diese Planungen sind aber noch von verschiedenen Faktoren abhängig. Der gewichtigste dürfte sein, einen Mobilfunkanbieter für den Ausbau zu gewinnen. Mit der Telekom ist die Kreisverwaltung bereits im Gespräch, bis Ende des Jahres soll eine Berechnung der möglichen LTE-Masten vorliegen. Mit Vodafone will die Kreisverwaltung ebenfalls in Kontakt treten. Eine weitere Hürde für einen zügigen Ausbau könnte die Bewilligung der EU-Fördergelder sein, auf denen die derzeitige Planung beruht.

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Einführung von RFID-Mülltonnen im Herbst 2013

Im Amtsblatt der VG Arzfeld wurde in der letzten Woche (Ausgabe 45/2012) die Einführung eines “elektronischen Ident-Systems in der Abfallbeseitigung” ab Herbst 2013 angekündigt. Da der zurzeit gültige Vertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Remondis GmbH am 31. Mai 2013 ausläuft muss der Auftrag neu erteilt werden. In diesem Rahmen wandelt die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm das bestehende Abrechnungsverfahren (Grundgebühr + Wertmarken) in ein elektronisches Verfahren um. Dies wurde in einer Sitzung des Kreistags des Eifelkreises Bitburg-Prüm am 15.11.2010 beschlossen.

Dazu werden im Herbst 2013 die grauen Tonnen der Haushalte durch neue, mit Adresse, Barcode und RFID-Transpondern nach Standard BDE FDX ausgestatteten Tonnen ersetzt. Die Transponder speichern dabei lediglich eine eindeutig dem Haushalt zugewiesene Kennzeichnung, die bei der Entleerung ausgelesen wird, um die Häufigkeit der Entleerung zu zählen. Eine Wiegung und Aufzeichnung der Müllmenge wird nach Angaben der Kreisverwaltung nicht vorgenommen. Die Datenspeicherung und –löschung erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zu deren Einhaltung auch das beauftragte Entsorgungsunternehmen vertraglich verpflichtet ist.

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luenebach.info im neuen Design

Ab sofort begrüßt Sie die Website der Gemeinde Lünebach in einem neuen Design. Ziele des Redesigns waren eine klarere Strukturierung der Inhalte und eine weniger überfrachtete Präsentation. Grundlegende Veränderungen gab es auch unter der Oberfläche, das bisher eingesetzte Joomla CMS wurde durch WordPress ersetzt.

Auch an den Inhalten wurde kräftig gearbeitet, wenn Sie die Navigation durchgehen, werden Sie feststellen, dass die meisten Bereiche der Website durch neue Seiten ergänzt und die bereits bekannten überarbeitet wurden.

Neue Hauptadresse ist luenebach.info, Sie erreichen uns aber natürlich weiterhin auch über lünebach.de. Alte Direktlinks auf Elemente der Hauptnavigation werden auf die neue Adresse umgeleitet. Alte Direktlinks auf Artikel und Fotoalben werden auf die Startseite umgeleitet. Nutzer des RSS-Feeds sollten auf die Adresse http://www.luenebach.info/feed/ umstellen.

Ein weiteres Novum ist die Anbindung an Facebook. Neuigkeiten werden parallel auch auf die Seite http://www.facebook.com/gemeindeluenebach gepostet und die Facebook-Chronik erzählt die Lünebacher Geschicht in Meilensteinen. Wir hoffen es gefällt Ihnen!

Zur Erinnerung hier ein Screenshot der Website vor der Umstellung, mit dem allerersten Artikel:

Entwicklung der Einwohnerzahlen

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahlen seit 1773. Das Zahlenmaterial bis 1957 stammt aus Franz-Josef Booch “Lünebach – Seine Geschichte”, Zahlen danach vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz.

Einwohnerzahlen tabellarisch

Jahr Einwohnerzahl
1773 230
1818 425
1831 488
1843 502
1871 587
1910 596
1939 706
1950 633
1957 647
1963 639
1964 641
1965 654
1966 642
1967 663
1968 660
1969 658
1970 668
1971 659
1972 673
1973 662
1974 647
1975 643
1976 642
1977 644
1978 628
1979 640
1980 635
1981 651
1982 658
1983 639
1984 640
1985 639
1986 646
1987 639
1988 646
1989 626
1990 616
1991 615
1992 631
1993 620
1994 619
1995 605
1996 603
1997 611
1998 598
1999 566
2000 581
2001 589
2002 585
2003 579
2004 573
2005 568
2006 557
2007 554
2008 547
2009 562
2010 561
2011 557
2012 550
2013 533
2014 558
2015 558
2016 570
2017 568
2018 587

Rückübertragung des Grundschulgebäudes

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach

am 19. Juni 2012, ehemalige Grundschule Lünebach

Antrag nach § 10 Abs. 2 Aufgaben-Übergangs-Verordnung an die Verbandsgemeinde Arzfeld auf Rückübertragung des Grundschulgebäudes Lünebach

Bürgermeister Kruppert erläuterte § 10 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung. Träger der Grundschule Lünebach war seinerzeit der Schulverband Lünebach, dem die Ortsgemeinden Kinzenburg, Lierfeld, Lünebach und Merlscheid angehörten. Nach Auflösung des Schulverbandes Euscheid im Jahr 1966 wurden die Ortsgemeinden Strickscheid und Euscheid ebenfalls Mitglieder des Schulverbandes Lünebach. Im Rahmen des Überganges der Schulträgerschaft auf die Verbandsgemeinde Arzfeld ging entsprechend der Aufgaben-Übergangs-Verordnung das Schulgebäude ebenfalls in das Eigentum der Verbandsgemeinde über.

Im Grundbuch von Lünebach ist die Verbandsgemeinde Arzfeld als Eigentümerin eingetragen. Die Umschreibung erfolgte am 21. Januar 1977. Auf Nachfrage hat das Grundbuchamt Prüm mitgeteilt, dass in dem früheren Grundbuchblatt, angelegt 1951, ebenfalls als Eigentümer der Schulverband Lünebach aufgeführt war. Angaben zu den Anteilen der entsprechenden Ortsgemeinden fehlen. Entsprechende Angaben waren auch vor 1951 nicht aus dem Grundbuch ersichtlich.

Nach § 10 Abs 2 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung hat die Verbandsgemeinde Schulgrundstücke einschließlich der mit ihnen verbundenen Lasten, die von der Ortsgemeinde auf sie übergegangen sind, auf diese zurück zu übertragen, wenn sie für Schulzwecke nicht mehr benutzt werden und die Ortsgemeinde die Rückübertragung beantragt. Die Verbandsgemeinde kann den Antrag nur ablehnen, wenn er mehr als 4 Jahre nach dem Ende des Jahres gestellt wird, in dem die Nutzung für Schulzwecke entfallen ist, bzw. sie das Grundstück in absehbarer Zeit zu eigenen öffentlichen Aufgaben benötigt. Beide Voraussetzungen liegen derzeit für die Verbandsgemeinde nicht vor, sodass bei einem entsprechenden Antrag der Ortsgemeinde Lünebach grundsätzlich die Rückübertragung erfolgen könnte.

Es ist allerdings fraglich, ob die übrigen Mitgliedsgemeinden des damaligen Schulverbandes ebenfalls Eigentumsrechte geltend machen könnten. Bürgermeister Kruppert sagte, dies habe die Verwaltung nicht abschließend klären können. Der Gemeinde- und Städtebund habe auf fernmündliche Anfrage mitgeteilt, dass nur der Ortsgemeinde Lünebach als Sitzgemeinde der Rückübertragungsanspruch zustehe, dies lasse sich jedoch nach Auffassung der Verwaltung nicht aus § 10 Abs. 2 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung ableiten.

Es entwickelte sich eine rege Diskussion. Nach umfangreicher Diskussion erging folgender Beschluss:

Die Ortsgemeinde Lünebach stellt den Antrag an die Verbandsgemeinde Arzfeld auf Rückübertragung des Schulgrundstückes in Lünebach, Alte Lay 2, für den Fall, dass Rechte anderer Ortsgemeinden nicht bestehen, bzw. nicht geltend gemacht werden soweit sie bestehen.