Vorstandswahl im Tennisclub

Der Tennisclub Lünebach 1990 e.V. hat in seiner Jahreshauptversammlung am 06.01.2013 in den Vorstandswahlen seinen alten Vorstand bestätigt. 1. Vorsitzender ist Willi Spoden, 2. Vorsitzende ist Erna Krewedl. Kassenführer ist Käthi Krost, Geschäftsführer Theresia Mölter-Kulik. Rolf Brügel, Franz Kulik und Peter Lauer sind Beisitzer. Zu Kassenprüfern wurden Roswitha Lauer und Heinrich Roppes gewählt.

Folgende Termine gibt der Tennsiclub bekannt:

  • 24.03.2013 Vorstandssitzung um 20.00 Uhr im Tennishaus
  • 01.05.2013 voraussichtliche Platzeröffnung (witterungsbedingt)
  • 08.06.2013 Vereinsfest der Mitglieder ab 15.00 Uhr

Aktivitäten des Fördervereins im Jahr 2012 / Neuer Vorstand

Der Förderverein Gemeinde Lünebach e.V. hat am 13.12.2012 seine Mitgliederversammlung abgehalten. U.a. wurde dabei die im vergangenen Jahr geleisteten Aktivitäten zusammen gefasst. So berichtete Schriftführer Dirk Gerads von der Aktion “Saubere Landschaft” und von Anschaffung und Aufbau neuer Spielgeräte für die Spielplätze (ein gebrauchter Schaukelbock mit neuer Nestschaukel und eine neue Kleinkindschaukel auf dem Spielplatz in der Dorfmitte und ein gebrauchter Kletterturm im Park an der Grillhütte), dabei wurden auch die Fallschutzgruben gemäß der aktuellen Sicherheitsvorgaben erweitert. Die Anlage und Pflege der Pflanzbeete an den Wegekreuzen und am Kriegerdenkmal durch Gertrud Maiers, Johanna Spoden und Roswitha Reiffers fällt in den Aufgabenbereich des Fördervereins, so wie auch Unterhalt und Pflege der Lünebacher Homepage. Und das noch laufende Projekt der Grillhüttenrenovierung, soll natürlich ebenfalls nicht ungenannt bleiben.

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Kirchenmusik in Lünebach

Das Hochamt am 1. Weihnachtstag um 10:30 Uhr wird vom Kirchenchor Lünebach festlich gestaltet. Der Chor singt Werke von Manfred Bühler, Robert Jones und Klaus Heizmann. Zur Einstimmung erklingen eine halbe Stunde vor dem Hochamt weihnachtliche Instrumentalstücke für Querflöte, Blockflöte und Orgel. Den Abschluss bildet das beliebte Weihnachtslied “Stille Nacht” für Chor, Gemeinde und Orgel. Das Hochamt am 2. Weihnachtstag um 09:00 Uhr wird mitgestaltet vom Musikverein Lünebach.

Schneeräumung und Streupflicht auf Straßen und Gehwegen

Die Winterzeit bringt zusätzliche Gefahren bei der Benutzung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit sich. Daher wird auf die Verpflichtung zur Straßenreinigung aufmerksam gemacht und auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

  1. Die Straßenreinigungspflicht erstreckt sich auf alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften und obliegt grundsätzlich den Eigentümern der durch sie erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte (z. B. Mieter) ist nur mit Zustim­mung der Ortsgemeinde möglich.
  2. Die Reinigungspflicht umfasst:
    • das Besprengen und Säubern von Straßen,
    • das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte mit ab­stumpfenden Mitteln. (Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grund­stücksgrenze),
    • die Schneeräumung,
    • das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf den Straßen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung die­nen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen.
    In den Wintermonaten kommt vor allem der Schneeräumung und der Streupflicht erhöhte Bedeutung zu. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Soweit erforderlich, ist der Streupflicht mehrmals am Tag nachzukommen.
  3. Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nach­kommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 300 EUR geahndet werden. Außer­dem muss im Falle eines Unfalls gegebenenfalls mit Schadener­satzansprüchen gerechnet werden.