Bürgerbus der VG Arzfeld

Bürgermeister Andreas Kruppert gibt bekannt, dass es zunächst bis zum 1. Juni 2015 in der Verbandsgemeinde Arzfeld einen “Bürgerbus” gibt. Der Bürgerbus soll es vorwiegend älteren und behinderten Menschen, die keine eigene Fahrmöglichkeit haben, ermöglichen Einrichtungen des täglichen Lebens aufzusuchen. Die Beförderung ist kostenlos (im Bus besteht die Möglichkeit für das Projekt zu spenden), der Bürgerbus steht Montags, Mittwochs und Freitags zur Verfügung und wird von ehrenamtlich tätigen Bürgern und Bürgerinnen gefahren.

Eine Voranmeldung unter 06550/974-122 oder -123 bis zum Vortag, 12:00 Uhr ist notwendig. Fahrten mit dem Bürgerbus werden nur innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld unternommen.

Sitzung des Ortsgemeinderates im Januar

Am Donnerstag, 24. Januar 2013, 19:30 Uhr findet in der ehemaligen Grundschule Lünebach eine Sitizung des Ortsgemeinderates statt.

Tagesordnung:

  • Öffentliche Sitzung
    1. Mitteilungen
    2. Ausbau der B 410 zwischen Lichtenborn und Lünebach (frei Strecke und OD-Bereich bis Prümbrücke)
      Vorstellung der Entwurfsplanung durch den LBM Gerolstein
    3. 3. Teiländerung des Bebauungsplanes “Bornwiese” im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
      1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung
      2. Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurf des Bebauungsplanes
      3. Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
    4. Verschiedenes
  • Nicht öffentliche Sitzung
    1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
    2. Verschiedenes

Kirchenmusik in Lünebach

Das Hochamt am 1. Weihnachtstag um 10:30 Uhr wird vom Kirchenchor Lünebach festlich gestaltet. Der Chor singt Werke von Manfred Bühler, Robert Jones und Klaus Heizmann. Zur Einstimmung erklingen eine halbe Stunde vor dem Hochamt weihnachtliche Instrumentalstücke für Querflöte, Blockflöte und Orgel. Den Abschluss bildet das beliebte Weihnachtslied “Stille Nacht” für Chor, Gemeinde und Orgel. Das Hochamt am 2. Weihnachtstag um 09:00 Uhr wird mitgestaltet vom Musikverein Lünebach.

Schneeräumung und Streupflicht auf Straßen und Gehwegen

Die Winterzeit bringt zusätzliche Gefahren bei der Benutzung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit sich. Daher wird auf die Verpflichtung zur Straßenreinigung aufmerksam gemacht und auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

  1. Die Straßenreinigungspflicht erstreckt sich auf alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften und obliegt grundsätzlich den Eigentümern der durch sie erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte (z. B. Mieter) ist nur mit Zustim­mung der Ortsgemeinde möglich.
  2. Die Reinigungspflicht umfasst:
    • das Besprengen und Säubern von Straßen,
    • das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte mit ab­stumpfenden Mitteln. (Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grund­stücksgrenze),
    • die Schneeräumung,
    • das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf den Straßen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung die­nen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen.
    In den Wintermonaten kommt vor allem der Schneeräumung und der Streupflicht erhöhte Bedeutung zu. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Soweit erforderlich, ist der Streupflicht mehrmals am Tag nachzukommen.
  3. Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nach­kommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 300 EUR geahndet werden. Außer­dem muss im Falle eines Unfalls gegebenenfalls mit Schadener­satzansprüchen gerechnet werden.