- Hohlweg
- Am Sonnenhang
- Gehweg entlang der K 119
Erhebung von Ausbaubeiträgen
Gemäß § 7 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der vom Ortsgemeinderat Lünebach gefassten Beschlüsse ein Ausbau der vorbezeichneten Verkehrsanlagen vorgesehen ist. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, für die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes und der bestehenden Satzung Beiträge zu erheben sind. Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen bilden dabei als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).
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