Der diesjährige Martinszug findet am Sonntag, dem 11.11.2012 statt. Er beginnt um 17:30 Uhr mit einer kurzen Andacht in der Pfarrkirche St. Gertrud Lünebach. Anschließend geht der Martinszug durchs Dorf zum Martinsfeuer, wo die Martinswecken verteilt werden. Die traditionelle Verlosung mit Sachpreisen findet im Anschluss statt. Die Bevölkerung, insbesondere die Kinder, sind hierzu herzlich eingeladen.
Das Klappern ist ein katholischer Brauch, der in der Karwoche das Läuten der Kirchenglocke ersetzt. Der Überlieferung zufolge schweigen die Glocken nach dem Gloria am Gründonnerstag bis Ostern, weil sie alle nach Rom geflogen seien. An ihre Stelle treten die Klapperjungen und Klappermädchen, die morgens, mittags und abends das Angelusläuten übernehmen und die Karfreitags- und Ostermesse ankündigen. Dazu ziehen sie mit Ratschen und Klappern durch die Straßen und rufen verschiedene Verse. In Lünebach rufen die Kinder:
- Morgens: “et loggt Bedglock”
- Mittags: “et loggt Mittech”
- Abends: “et loggt Bedglock”
- Vorläuten: “et loggt fird iarscht”
- Hauptläuten: “et loggt zu Hof”
Am Ostersamstag gehen die Klappergruppen dann von Haus zu Haus und sammeln Ostereier, Süßigkeiten und Geld als Belohnung und singen dabei verschiedene Sprüche:
Jras, Jras, Jrumen
Die Huhner picken Blumen
De Hoahne freassen Dreck
Jet mer en jut Steck Speck
Sus jon mer net von der Dirren weg
oder
Een Ei, keen Ei.
Zwee Eier, Spotteier.
Dräi Eier, Ustereier!
Am Vorabend des 1. Mai wird in Lünebach, wie in den Nachbargemeinden, der Maibaum aufgestellt. Traditionell wird der Baum durch die Freiwillige Feuerwehr gefällt, geschmückt und auf dem Dorfplatz aufgestellt. Der Musikverein begleitet den Anlass und bietet Unterhaltung zum gemütlichen Beisammensein.
Am Mittwoch, 7. November 2012, 18:00 Uhr, findet in der ehemaligen Grundschule eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach statt.
Tagesordnung
- Öffentliche Sitzung
- Mitteilungen
- Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2011 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO
- Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
- Verschiedenes
- Nichtöffentliche Sitzung
- Bau- und Grundstücksangelegenheiten
- Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30. Juli 2012
- Verschiedenes