Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach am 16. Mai 2013

3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Bornwiese” im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

Vor Eintritt in die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wurden bei einigen Personen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO festgestellt:

Die ausgeschlossenen Personen nahmen im Zuhörerraum Platz. Mit fünf anwesenden Ratsmitgliedern und damit einem Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder wurde die verminderte Beschlussfähigkeit gemäß § 39 Absatz 2 GemO festgestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die während der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgten Offenlage eingegangenen Anregungen

Der vom Ortsgemeinderat am 5. März 2013 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes hat in Ausführung dieser Beschlussfassung, nach Veröffentlichung in der Bürgerzeitung am 16. März 2013, in der Zeit vom 26. März 2013 bis 26. April 2013 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Aus der Öffentlichkeit liegen keine Anregungen vor. Ein separater Beschluss ist nicht erforderlich.

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB LV.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 5. März 2013 wurde das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 BauGB eingeleitet. Mit Schreiben vom 22. März 2013 wurde den beteiligten Behörden und Stellen, unter Fristsetzung bis zum 26. April 2013, die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Planung gegeben. Über die eingegangenen Anregungen war in der heutigen Sitzung zu entscheiden. Schließlich wurden im Ortsgemeinderat alle Stellungnahmen bzw. alle Beschlussvorschläge wie verlesen und vorgetragen zur Abstimmung gestellt und genehmigt.

Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB

Nachdem der Bebauungsplan öffentlich ausgelegen hat und über die während der Offenlage vorgebrachten Anregungen entschieden wurde, wird der vorliegende Entwurf, der ein eigenständiges Dokument ist, zum Bebauungsplan erhoben und gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Eine weitere Offenlage ist nicht mehr erforderlich. Bei der Aufstellung und Beschlussfassung wurden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das beauftragte Planungsbüro ISU, Bitburg, wird die eingebrachten Anregungen und Änderungen falls erforderlich einarbeiten und den überarbeiteten Satzungsentwurf schnellstmöglich der Verwaltung übermitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren zur Inkraftsetzung nach § 10 BauGB einzuleiten.

Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2014 – 2018

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen ist von der Ortsgemeinde eine Person vorzuschlagen. Der Vertreter der Verwaltung informiert über das Wahlverfahren und die dabei nach dem Gerichtsverfassungsgesetz besonders zu beachtenden Bestimmungen.

Nach Beratung wurde keine Person in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen gewählt.

Verschiedenes

Ausbau der gemeindlichen Verkehrsanlagen „Hohlweg” und „Am Sonnenhang”

Der Vorsitzende setzte den Rat davon in Kenntnis, dass der für die Straßenbaumaßnahme zur Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils beantragte Zuschuss bewilligt worden ist. Der Ausbau erfolgt zusammen mit dem ebenfalls anstehenden Ausbau der K 119 mit gleichzeitigem Ausbau des Gehweges. Laut Mitteilung des LBM Gerolstein ist Baubeginn voraussichtlich erst in 2014. Der Rat nahm hiervon Kenntnis.

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