Die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld gibt bekannt:
In Jüngster Vergangenheit wurde vermehrt festgestellt, dass innerhalb der Ortslage mehrere Hunde frei umherlaufen. Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld ist dies nicht zulässig. Wir bitten daher den oder die Hundehalter, zukünftig darauf zu achten, dass die Hunde nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen bzw. beim Auslauf an der Leine geführt werden.
Verstöße gegen die Gefahrenabwehrordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR geahndet werden. Wir bitten um Beachtung, damit derartige Maßnahmen nicht erforderlich werden.