Einwohnersprechstunde / Terminplanung

Am Montag, 3. Dezember 2012 findet um 18:30 Uhr eine Einwohnersprechstunde statt. Im Anschluss daran um 19:00 Uhr finde eine Zusammenkunft zwecks Terminplanung für das Jahr 2013 in der ehemaligen Grundschule statt. Hierzu sind Vertreter aller örtlichen Vereine und Gruppierungen herzlich eingeladen.

Seniorennachmittag am 02.12.2012

Der Förderverein der Gemeinde Lünebach e.V. und der Pfarrgemeinderat der Pfarrei Lünebach laden zum Seniorennachmittag im Pfarrheim Lünebach am Sonntag, den 02.12.2012 ab 15:00 Uhr ein.

Freuen Sie sich auf einen geselligen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen sowie guter Unterhaltung. Gäste, welche sich durch kleine musikalische Darbietungen einbringen möchten, sind gerne willkommen.

Anmeldungen für den Seniorentag werden bis zum 28.11.2012 telefonisch erbeten bei Lothar Becker (06556/931195, nach 17:00 Uhr) oder bei Marion Arnoldi (06556/936116).

Gemeinderatssitzung am 26. November

Am Montag, 26. November 2012, 17:30 Uhr findet in der ehemaligen Schule eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach statt.

Tagesordnung:

  • Öffentliche Sitzung:
    1. Mitteilungen
    2. Erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
    3. Verschiedenes
  • Nicht öffentliche Sitzung:
    1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
    2. Auftragsvergabe
    3. Verschiedenes

Rückübertragung des Grundschulgebäudes

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach

am 19. Juni 2012, ehemalige Grundschule Lünebach

Antrag nach § 10 Abs. 2 Aufgaben-Übergangs-Verordnung an die Verbandsgemeinde Arzfeld auf Rückübertragung des Grundschulgebäudes Lünebach

Bürgermeister Kruppert erläuterte § 10 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung. Träger der Grundschule Lünebach war seinerzeit der Schulverband Lünebach, dem die Ortsgemeinden Kinzenburg, Lierfeld, Lünebach und Merlscheid angehörten. Nach Auflösung des Schulverbandes Euscheid im Jahr 1966 wurden die Ortsgemeinden Strickscheid und Euscheid ebenfalls Mitglieder des Schulverbandes Lünebach. Im Rahmen des Überganges der Schulträgerschaft auf die Verbandsgemeinde Arzfeld ging entsprechend der Aufgaben-Übergangs-Verordnung das Schulgebäude ebenfalls in das Eigentum der Verbandsgemeinde über.

Im Grundbuch von Lünebach ist die Verbandsgemeinde Arzfeld als Eigentümerin eingetragen. Die Umschreibung erfolgte am 21. Januar 1977. Auf Nachfrage hat das Grundbuchamt Prüm mitgeteilt, dass in dem früheren Grundbuchblatt, angelegt 1951, ebenfalls als Eigentümer der Schulverband Lünebach aufgeführt war. Angaben zu den Anteilen der entsprechenden Ortsgemeinden fehlen. Entsprechende Angaben waren auch vor 1951 nicht aus dem Grundbuch ersichtlich.

Nach § 10 Abs 2 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung hat die Verbandsgemeinde Schulgrundstücke einschließlich der mit ihnen verbundenen Lasten, die von der Ortsgemeinde auf sie übergegangen sind, auf diese zurück zu übertragen, wenn sie für Schulzwecke nicht mehr benutzt werden und die Ortsgemeinde die Rückübertragung beantragt. Die Verbandsgemeinde kann den Antrag nur ablehnen, wenn er mehr als 4 Jahre nach dem Ende des Jahres gestellt wird, in dem die Nutzung für Schulzwecke entfallen ist, bzw. sie das Grundstück in absehbarer Zeit zu eigenen öffentlichen Aufgaben benötigt. Beide Voraussetzungen liegen derzeit für die Verbandsgemeinde nicht vor, sodass bei einem entsprechenden Antrag der Ortsgemeinde Lünebach grundsätzlich die Rückübertragung erfolgen könnte.

Es ist allerdings fraglich, ob die übrigen Mitgliedsgemeinden des damaligen Schulverbandes ebenfalls Eigentumsrechte geltend machen könnten. Bürgermeister Kruppert sagte, dies habe die Verwaltung nicht abschließend klären können. Der Gemeinde- und Städtebund habe auf fernmündliche Anfrage mitgeteilt, dass nur der Ortsgemeinde Lünebach als Sitzgemeinde der Rückübertragungsanspruch zustehe, dies lasse sich jedoch nach Auffassung der Verwaltung nicht aus § 10 Abs. 2 der Aufgaben-Übergangs-Verordnung ableiten.

Es entwickelte sich eine rege Diskussion. Nach umfangreicher Diskussion erging folgender Beschluss:

Die Ortsgemeinde Lünebach stellt den Antrag an die Verbandsgemeinde Arzfeld auf Rückübertragung des Schulgrundstückes in Lünebach, Alte Lay 2, für den Fall, dass Rechte anderer Ortsgemeinden nicht bestehen, bzw. nicht geltend gemacht werden soweit sie bestehen.

Gemeinderatssitzung im November

Am Mittwoch, 7. November 2012, 18:00 Uhr, findet in der ehemaligen Grundschule eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach statt.

Tagesordnung

  • Öffentliche Sitzung
    1. Mitteilungen
    2. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2011 gegebenenfalls mit nachträglicher Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO
    3. Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
    4. Verschiedenes
  • Nichtöffentliche Sitzung
    1. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
    2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30. Juli 2012
    3. Verschiedenes