Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lünebach-Strickscheid:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdpachtverträge über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lünebach-Strickscheid, Teilpachtbezirke Ia und Ib. in der Zeit vom 15. Juli 2013 bis 28. Juli 2013 täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Wohnung des unterzeichnenden Jagdvorstehers zur Einsicht der Jagdgenossen öffentlich ausliegen.
Ich bin Vorstandsmitglied der Jagdgenossenschaft 38889 Hüttenrode. Einzelne Mitglieder fordern die Aushändigung des Jagdpachtvertrages zum ihrem ständigen Verbleib.
Ist der Vorstand verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen und wo ist das gesetzlich geregelt?
Mit einer Einsichtnahme in Pachtverträge durch Jagdgenossen wäre ich einverstanden. Mit einer Aushändigung der Verträge zum ständigen Verbleib bei den Jagdgenossen wäre ich nicht einverstanden.